Jungstraße 15/8/2A

1020 Wien

01 203 46 65

Mag. Nedret Visne

Ihr kompetenter Partner seit mehr als 20 Jahren

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Ihr kompetenter Partner
seit mehr als 25 Jahren

Verlassen Sie sich auf unsere akademische
Kompetenz und Erfahrung als Team

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Sie können sich uns anvertrauen

Wir verstehen Sie,
so sprechen wir neben Deutsch auch
Türkçe, Bosanski/Hrvatski/Srpski und English.

Über uns

Erstellung von Bilanzen

nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 iVm § 221 Abs. 4, 6 und 7 des UGB festgesetzten Merkmale.

Buchhaltung

Führung der laufenden Buchhaltung einschließlich der Erstellung der Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Lohnverrechnung

Laufende Lohnverrechnung und Durchführungen von Finanzamts- und Krankenkassenprüfungen.
Unternehmensberatung
Wir erledigen ihre behördlichen Angelegenheiten mit akademischer Kompetenz, basierend auf mehr als 25 Jahre Erfahrung. So sind wir Unternehmensberater gem. § 136 (3) GewO im Rahmen unserer Gewerbeberechtigung zur Vertretung…
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Verlassen Sie sich
auf unsere akademische Kompetenz und Erfahrung als Team

Herr Mag. Nedret Visne verfügt als Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien mit der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre – spezielle Betriebswirtschaftslehren: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Unternehmensrechnung und Revision – über eine fundierte akademische Ausbildung. Sein Team und er bringen – mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in steuerlichen Fragen – die besten Voraussetzungen Ihr Unternehmen zu betreuen.

Sie können sich uns anvertrauen

Als Berufsberechtigte sind wir gesetzlich verpflichtet, Verschwiegenheit über die uns anvertrauten Angelegenheiten einzuhalten. Ihre uns anvertrauten Daten und Geschäftsgeheimnisse sind bei uns in sicheren Händen.

Zeugenentschlagungsrecht, im Abgabeverfahren gleiche Rechte wie ein Rechtsanwalt

Wir sind gesetzlich als Berufsberechtigte von der Ablegung eines Zeugnisses, zur Einsichtsgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren befreit. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch vor Gericht.

Unser Wort zählt

Vor Behörden und Dritten berufen wir uns lediglich auf Ihre Vollmacht und schon können wir für Sie tätig werden. Die Behörden vertrauen uns.

IHRE KANZLEI FÜR ALLE FÄLLE

Experte

Pünktlich

Professional

Verlässlich

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