Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben.
Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang des Berechtigungsumfanges.
Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof
Wir erledigen ihre behördlichen Angelegenheiten mit akademischer Kompetenz, basierend auf mehr als 20 Jahre Erfahrung:
So sind wird Unternehmensberater einschließlich gem. § 136. (3) GewO im Rahmen unserer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.