Erstellung von Bilanzen:  nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 iVm § 221 Abs. 4, 6 und 7 des UGB festgesetzten Merkmale.

Einrichtung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssystemen und die damit zusammenhängenden Beratungsleistungen