So sind wir Unternehmensberater gem. § 136 (3) GewO berechtigt, Ihr Unternehmen vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts zu vertreten. Wir erledigen ihre Behördenwege komplikationslos. Die Behörden vertrauen uns.
Ganz gleich, ob Sie vor der Aufgabe stehen, ein neues Unternehmen zu gründen, neue Strategien oder Geschäftsmodelle zu entwickeln bzw. zu implementieren, ob mehr Effizienz und Kosteneinsparungen notwendig sind, Krisen gemeistert werden müssen oder ob externes Fachwissen gefragt ist:
Statt sich selbst immer mehr Aufgaben aufzubürden oder das eigene Team von dessen Kernaufgaben abzulenken, suchen erfolgreiche Unternehmen – egal wie groß oder klein – die Partnerschaft zu uns Unternehmensberatern.
Unternehmensgründungen, Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft, Offene Gesellschaft, GmbH, AG, Unternehmensgründungen, -umwandlungen, -nachfolgen, -übernahmen und –liquidationen.
Gewerbescheine: Beratung und Begleitung in gewerberechtlichen Angelegenheiten
Kaufpreisermittlung bei Geschäftsverkäufen: Beratung bei Unternehmensveräußerungen, Bewertung von Unternehmen
Aufbau und Organisation des betrieblichen Rechnungswesens: Einrichten der Buchführungsorganisation, Einrichten der Lohn- und Gehaltsverrechnung, Abrechnung Lohnarten bestimmter Belege unter Berücksichtigung steuer- und abgabenrechtlicher Fragen
Personalkostenermittlung: Analyse und Organisation des Personalwesens, Erstellung von Entgeltsystemen, Organisation der Personal-Verwaltung
Arbeits- und Sozialrecht